26.05.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen
Strafverteidigung der Kinder: Können Eltern die Kosten abziehen?
Nach Einfügung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG können Eltern die Kosten der Strafverteidigung ihrer Kinder generell nicht mehr als außergewöhnliche Prozesskosten absetzen. Zu diesem Ergebnis ist das FG Hessen gekommen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,40 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig