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  • 08.02.2019 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Beim BFH: Aufwendungen für glutenfreie Diät abzugsfähig?

    | Ist bei Ihnen Zöliakie diagnostiziert worden, und müssen Sie sich deshalb lebenslang glutenfrei ernähren, können Sie entsprechende Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ausgaben für Zöliakie fallen nämlich unter das generelle „Abzugsverbot für Diätverpflegung“ des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG. So sieht es zumindest das FG Köln. Aufgeben sollten Sie deshalb nicht. Der Steuerzahler hat Revision beim BFH eingelegt. |

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