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  • 30.07.2024 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    § 33 EStG: Sind Aufwendungen für die Adoption von (ausländischen) Kindern abziehbar?

    Sind Aufwendungen für die Adoption von (ausländischen) Kindern als außergewöhnliche Belastung abziehbar, weil sie ebenso zwangsläufig entstanden sind wie Kosten für eine künstliche Befruchtung, die nach § 33 EStG abziehbar sind? Mit der Frage muss sich bald vielleicht der BFH befassen. Das FG Münster hat den Abzug zwar abgelehnt, die Revision aber zugelassen.