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  • · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten: BFH ist am Zug

    | Die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz, dass der Ansatz einer zumutbaren (Eigen-)Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten nicht verfassungswidrig ist (WISO 10/2012, Seite 1), hat ein Nachspiel. Die unterlegenen Steuerzahler haben gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim BFH eingelegt. Das Verfahren wird beim BFH unter dem Aktenzeichen VI B 150/12 geführt. |

     

    PRAXISHINWEIS | Damit können sich Betroffene nicht nur auf ein vor dem FG Sachsen anhängiges Verfahren (mit dem Az. 1 K 764/11) berufen, sondern auch auf ein Verfahren vor dem BFH. Letzteres hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen das Finanzamt Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BFH gewähren muss, wenn Sie den Einspruch auf das anhängige BFH-Verfahren stützen.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 1 | ID 36325200

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