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  • 23.10.2015 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Unterhalt: Von BFH-Urteil zu eigenen Einkünften des Unterstützten nicht beirren lassen

    | Der BFH ist der Auffassung, dass auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die eine unterhaltsberechtigte Person zahlt, zu deren Einkünften gehören und damit den Betrag mindern, den die unterstützende Person als außergewöhnliche Belastung abziehen darf. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Unterstützer sollten auf Zeit spielen. |

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