21.03.2017 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder sind absetzbar
Pflegeeltern, die an medizinischen Seminaren teilnehmen, um mit frühtraumatisierten Kindern besser umzugehen, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das hat das FG Münster klargestellt.
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