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  • · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Krankheitskosten: Zumutbare Belastung verfassungsgemäß

    | Nach dem FG Niedersachsen (WISO 5/2012, Seite 1) hat nun auch das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Ansatz einer zumutbaren (Eigen-)Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ( § 33 EStG ) nicht verfassungswidrig ist ( FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.9.2012, Az. 4 K 1970/10 ; Abruf-Nr. 122870 ). |

     

    PRAXISHINWEISE | Das Thema ist damit noch nicht durch; aus zwei Gründen:

    • Das FG hat zwar die Revision nicht zugelassen. Die unterlegenen Steuerzahler überlegen aber, dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH einzulegen.
    • Vor dem FG Sachsen ist unter dem Az. 1 K 764/11 ein drittes FG-Verfahren zu dieser Frage anhängig, auf das man sich jetzt noch berufen kann.
     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 1 | ID 35586420

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