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  • 21.10.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Erforderliche Nachweise bei Behandlung von Legasthenie

    Ist Ihr Kind an Legasthenie erkrankt, können Sie Behandlungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) verrät, welche Nachweise spezieller Behandlungsmethoden notwendig sind.

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