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  • 15.09.2026 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    BFH am Zug: Kann Pflegepauschbetrag auch nachträglich geltend gemacht werden?

    Als Steuerzahler können Sie wegen der außergewöhnlichen Belastung, die Ihnen durch die Pflege eines Angehörigen entstehen, anstelle der nachgewiesenen, tatsächlichen Kosten der Pflege auch einen Pauschbetrag geltend machen. Der BFH muss jetzt entscheiden, ob Sie die Pauschbeträge noch Jahre später rückwirkend beantragen können. Das FG Düsseldorf hat das in der Vorinstanz bejaht