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  • 12.04.2018 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Beim BVerfG: Können größere Kosten auf Jahre verteilt werden?

    | Erwachsen einem Steuerzahler erhebliche – als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige – Aufwendungen und würden diese zum Großteil steuerlich wirkungslos bleiben, weil ihnen keine entsprechenden Einkünfte gegenüberstehen, können die Aufwendungen nicht auf mehrere Jahre verteilt und „steuerlich gerettet“ werden. Ob diese BFH-Entscheidung so stehen bleiben kann, lässt der unterlegene Steuerzahler jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG klären. |

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