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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Kinderbetreuungskosten: Bei diesen Kindern ist der Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei

    | Seit 2015 können Arbeitgeber Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Kinderbetreuung steuerfrei erstatten. Bisher war nicht geklärt, für welche Kinder diese Steuervergünstigung gilt. Eine bundesweit abgestimmte Verfügung der OFD Karlsruhe gibt die Antwort. |

     

    Voraussetzungen für die Anwendung von § 3 Nr. 34a EStG

    Der Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter Ausgaben, die dieser für die Betreuung seines Kindes hatte, bis zum Höchstbetrag von 600 Euro pro Jahr steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 34a Buchstabe b EStG). Voraussetzung ist, dass

    • die Zahlung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erfolgt,
      

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