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  • · Fachbeitrag · Altersvorsorge

    Eigenbeiträge in betriebliche Altersvorsorge sind beitragsfrei

    | Arbeitnehmer können sich freuen. Eigenbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind neuerdings nicht nur steuerfrei, sondern auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. |

     

    Eigenbeiträge des Arbeitnehmers an Pensionsfonds, Pensionskassen oder an eine Direktversicherung waren in der Vergangenheit von der Steuerfreiheit des § 3 Nr. 63 EStG ausgeschlossen. Diese Rechtsanwendung hatte der BFH Ende 2010 für falsch erklärt. Danach sind nun auch Eigenbeiträge des Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung abgeführt werden, steuerfrei (Urteil vom 9.12.2010, Az: VI R 57/08; Abruf-Nr. 110962). Doch damit nicht genug. Der GKV-Spitzenverband hat die gesetzlichen Krankenkassen in einem vertraulichen Schreiben vom 8. August 2011 aufgefordert, sich an der steuerlichen Behandlung zu orientieren. Das bedeutet im Klartext: Wird der Eigenbetrag des Arbeitnehmers zur betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei behandelt, fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

     

    PRAXISHINWEIS | Unklar ist derzeit noch, ob das BMF das Urteil erst ab 2011 anwendet oder schon für frühere Jahre. Sollte es bereits für frühere Jahre gelten, könnte ein Antrag auf Erstattung der zuviel bezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gestellt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 3 | ID 29277580

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