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  • · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Betriebliche Altersversorgung bei Minijobs: Diese Gestaltungen sind möglich und sinnvoll

    | Geringfügig Beschäftigte, deren Gehalt monatlich 450 Euro nicht überschreitet, können damit kaum fürs Alter vorsorgen. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind minimal. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Gestaltungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Minijobs möglich und sinnvoll sind. Die Antwort liefert Dr. Claudia Veh von der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH aus München. |

    Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung

    Der Arbeitgeber kann auch einem Minijobber eine von ihm finanzierte betriebliche Versorgungszusage erteilen. Dabei sind Besonderheiten bei den Durchführungswegen zu beachten.

     

    Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG)

    Versorgungen über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds stellen Betriebsausgaben dar (§ 4 Abs. 4, 4c und 4e Einkommensteuergesetz [EStG]). Das gilt unabhängig von der Höhe der Versorgung (BMF, Schreiben vom 3.11.2004, Az. IV B 2 - S 2176 - 13/04; Abruf-Nr. 050723).

            

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