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  • · Nachricht · Abschreibung

    Festverankertes Hausboot wird in 30 Jahren abgeschrieben

    | Ein festverankertes Hausboot, das als Ferienwohnung bzw. -haus vermietet wird, wird in 30 Jahren abgeschrieben. Das hat das FG Düsseldorf einem Vermieter ins Stammbuch geschrieben. Der hatte eine schnellere Abschreibung in 20 Jahren gefordert. |

     

    Das FG begründet seine Entscheidung wie folgt: Die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter, die auch für die Überschusseinkunftsarten gilt, sieht unter dem Gliederungspunkt „4.4 Wasserfahrzeuge“ eine Nutzungsdauer von 30 Jahren für Pontons und von 20 Jahren für Barkassen und Segelyachten vor. Die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt“ geht von einer Nutzungsdauer von zwölf Jahren bei sonstigen Seeschiffen aus. Unter dem Gliederungspunkt „2. Binnenschifffahrt“ führt sie u. a. Pontons mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren, Transportpontons, Barkassen und Motorboote mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren sowie Werkstattschiffe mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren auf. Hausboote werden in keiner AfA-Tabelle genannt. Beim Hausboot ruhen die Wohnräume auf Pontons, die nach den AfA-Tabellen über 30 Jahre abzuschreiben sind. Da das Boot keine Motorisierung besitzt, kann es nicht mit Transportpontons oder Motorbooten, deren Nutzungsdauer 20 Jahre beträgt, gleichgesetzt werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2021, Az. 11 K 3321/17 F, Abruf-Nr. 222083).

    Quelle: ID 47378681

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