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  • 22.09.2016 · Fachbeitrag ·

    Rabattfreibetrag: Auch Ruheständler sind steuerlich begünstigt

    | Sind Sie im Ruhestand und erhalten von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber verbilligt Waren oder Dienstleistungen, steht Ihnen der Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro genauso zu wie normalen Arbeitnehmern. Das hat das FG München mit rechtskräftigem Urteil klargestellt. Den Freibetrag müssen Sie beantragen, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. |

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