31.08.2021 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Eine ausländische Einrichtung kann in Deutschland auch dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn ihre Satzung nicht vollständig der Mustersatzung nach § 60 Abs. 1 S. 2 AO entspricht. Das hat das FG Niedersachsen für eine rechtsfähige Stiftung nach österreichischem Recht entschieden. Diese war in Österreich als gemeinnützig anerkannt.
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21.10.2021 · Fachbeitrag aus SB · Satzungsrecht
Das Stiftungsrecht weist durch die zumeist bestehende Steuerbegünstigung von Stiftungen zahlreiche Berührungspunkte zum Steuerrecht auf. Die Vorgaben der Abgabenordnung müssen in der Satzung abgebildet werden, da ansonsten die Anerkennung als steuerbegünstigte Stiftung gefährdet ist (§ 60a Abs. 4 AO). Neue Vorgaben haben sich durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2020 und den folgenden Anwendungserlass zur Abgabenordnung ergeben. SB erläutert Ihnen nachfolgend, um welche Vorgaben es sich ...
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15.04.2021 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Die Satzung muss sich auf eine Steuerbegünstigung festlegen. Die Formulierung aus der Mustersatzung („ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – kirchliche Zwecke“) kann nicht wörtlich beibehalten werden. Diese Auffassung vertritt das FG Hessen bei einem Verein.
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16.07.2020 · Fachbeitrag aus SB · satzung
In der Praxis wird immer wieder darum gestritten, ob bei der Satzungsgestaltung zwingend die konkreten Formulierungen der Mustersatzung – gegebenenfalls wortwörtlich – verwendet werden müssen. Jüngster Beleg eines solchen Streits ist ein Urteil des FG Hessen. Dessen praktische Relevanz erläutert der nachfolgende Beitrag.
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31.08.2021 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Nonprofit-Organisationen sind vielfach international tätig. Unter welchen Maßgaben eine ausländische Organisation in Deutschland als steuerbegünstigt anzusehen ist, hat der BFH jetzt am Fall eines englischen Colleges herausgearbeitet.
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02.12.2020 · Fachbeitrag aus SB · Satzung/Gemeinnützigkeit
Die Aufhebung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 4 AO setzt eine nachträgliche Änderung der für die Feststellung erheblichen Verhältnisse voraus. Eine solche Änderung aufgrund einer Satzungsänderung tritt erst mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit ein. Das hat der BFH klargestellt. SB ordnet die Entscheidung in die gesetzlichen Regelungszusammenhänge ein und erläutert, wie sich das Urteil auf selbstständige ...
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22.06.2020 · Nachricht aus SB · Satzungsrecht/Gemeinnützigkeit
Das Finanzamt kann die Gemeinnützigkeit nicht verweigern, weil in der Satzung der Katalogzweck nach § 52 AO nicht genannt ist. Die Satzung muss auch nicht einen oder mehrere der in § 52 Abs. 2 AO enthaltenen Zwecke dem Wortlaut nach wiederholen. Dies ergibt sich auch nicht aus der Mustersatzung in der Anlage zu § 60 AO. Diese Meinung vertritt das FG Hessen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.
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30.06.2020 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsmanagement
Gelten die mit dem „ Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (Covid-19-Folgenabmilderungsgesetz, Abruf-Nr. 216480 ) geschaffenen Erleichterungen in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 bei Stiftungen? Bundesweit scheinen die Meinungen auseinander zu gehen. Ein Beispiel liefert aktuell Bayern: Hier vertreten die zuständigen Landesministerien diametral entgegenstehende Ansichten.
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16.03.2020 · Fachbeitrag aus SB · Mittelverwendung
Schon seit längerem findet die Globalisierung auch im „Dritten Sektor“ statt. Körperschaften verwirklichen ihre förderungswürdigen Zwecke inzwischen auch im Ausland. Die Mittelverwendung im Ausland ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft, die die Finanzverwaltung im AEAO niedergelegt hat. Diese sollten Stiftungen kennen und beachten.
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31.01.2013 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsverwaltung
Eine existenzielle Notwendigkeit für Stiftungen ist die Regelung der Nachfolge im Vorstand, dem Organ, das gesetzlich als zwingend vorgeschrieben und demzufolge unabdingbar ist. Der Beitrag skizziert auf der Grundlage neuerer Untersuchungen und eigener Beobachtungen, welche Defizite oft beim praktischen Umgang von Stiftungen mit Vorstandswechseln bestehen, was die Folgen mangelnder Planung sein können und welche Gestaltungsmöglichkeiten für eine Lösung zur Verfügung stehen.
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