26.09.2016 · Fachbeitrag aus EE · Stiftung von Todes wegen
Möchte ein potenzieller Stifter sein Vermögen zu Lebzeiten für andere Zwecke nutzen oder unmittelbar selbst verwalten, kann er die Stiftung zu Lebzeiten vorbereiten, sie aber erst nach dem Tod errichten. Dieser Beitrag zeigt anhand einer Musterformulierung mit Erläuterungen, wie man eine rechtsfähige Stiftung mittels Testament errichten kann. Das folgende Formulierungsbeispiel ist kein „Muster“, das für alle Fälle der letztwilligen Stiftungserrichtung passt, sondern eben nur ein ...
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