02.05.2012 · Fachbeitrag aus SB · Neue Medien
Der Begriff Social Media, begegnet mir in der letzten Zeit immer öfter im Stiftungsbereich. Wie die Wirtschaft setzt auch die Gemeinnützigkeitswelt zunehmend auf die „Neuen Medien“. Konflikte zwischen Befürwortern und Gegnern sind gerade bei Stiftungsverantwortlichen vorprogrammiert. Jeder sollte genau überlegen, warum und wie er in sozialen Medien dabei sein will und die Skeptiker ernst nehmen. Beiden Seite rate ich aber zur Gelassenheit.
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02.05.2012 · Fachbeitrag aus SB · Bildungsstiftungen
Viele gemeinnützige Einrichtungen, auch Stiftungen, haben die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung zum Satzungszweck und gewähren Bildungshilfen. In SB 12, 72 haben wir die sich aus Sicht der Gemeinnützigkeit, Schenkung- und Einkommensteuerergebenden Aspekte behandelt.Was dabei im Hinblick auf Umsatzsteuer und Kreditwesengesetz zu beachten ist, zeigt dieser Folgebeitrag.
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02.04.2012 · Fachbeitrag aus SB · Investmenttipp des Monats
Die Renditen von deutschen Staatsanleihen sind auf sehr niedrigem Niveau, die Risiken, die Stiftungen eingehen dürfen, sind oft beschränkt. Pfandbriefe können hier eine interessante Alternative sein.
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02.04.2012 · Fachbeitrag aus SB · 60 Fragen/60 Antworten
Mit dieser Beitragsreihe beantworten wir zentrale Fragen zur Errichtung und zum Betrieb einer Stiftung. In dieser Ausgabe zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und den Gefahren, sie zu verlieren. (Fragen 1 bis 38 in SB 11, 215 und 234 und SB 12, 15, 35 und 56)
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02.04.2012 · Fachbeitrag aus SB · Bildungsstiftungen
Viele gemeinnützige Einrichtungen, auch Stiftungen, haben die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung zum Satzungszweck und gewähren Bildungshilfen. Die Beweggründe sind genauso vielfältig wie die Art der Unterstützung. Zunehmend dient die finanzielle Unterstützung auch der planmäßigen Gewinnung qualifizierten Personals. Was dabei im Hinblick auf Gemeinnützigkeit, Schenkung- und Einkommensteuer zu beachten ist zeigt dieser Beitrag. In einem Folgebeitrag werden die ...
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02.04.2012 · Fachbeitrag aus SB · Abgabenordnung
Wie kommerzielle Unternehmen werden auch Stiftungen und andere gemeinnützige Einrichtungen zunehmend grenzüberschreitend tätig. Ebenso unterstützen Inländer nicht mehr ausschließlich nationale Stiftungen, sondern auch solche im Ausland und begehren dafür den Spendenabzug. Der neue AEAO, mit dem sich bereits Müller-Stüler in SB 12, 44, eingehend befasst hat, enthält auch Neuerungen zum „strukturellen Inlandsbezug“ nach § 51 Abs. 2 AO, § 10b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG. Die ...
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02.04.2012 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungserrichtung
Der BFH hat mit Urteil vom 16.11.11 (I R 31/10, Abruf-Nr. 121035 ) über den Beginn der Steuerpflicht einer unselbstständigen gemeinnützigen Stiftung entschieden. Außerdem stellt er klar, dass sie steuerrechtlich Mitunternehmerin an einer Personenhandelsgesellschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sein kann. Damit kann auch eine unselbstständige Stiftung Beteiligte an einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung sein. Der folgende Beitrag stellt die Entscheidung und die daraus zu ...
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02.04.2012 · Fachbeitrag aus SB · Gesetzgebung
Die Europäische Kommission hat einen „Vorschlag für eine Ratsverordnung zum Statut einer Europäischen Stiftung“ unterbreitet. Ein Vorschlag, der aus deutscher Sicht mit Vorsicht zu genießen ist. Es droht die Angleichung des Gemeinnützigkeitsrechts an das europäische Recht.
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02.04.2012 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungen als Arbeitgeber
Die seitens des Arbeitgebers erteilte Weisung an Mitarbeiter, Dienstcomputer nicht zum Empfang von Radio- und Fernsehsendungen zu benutzen, lässt die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren nicht entfallen. Die Gebührenerhebung ist nicht unverhältnismäßig oder verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil der Arbeitgeber trotz seiner Gemeinnützigkeit nicht von der Gebührenpflicht befreit werden kann.
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus SB · Investmenttip des Monats
Eine Investition in die Anlageklasse Renten Emerging Markets ist mittlerweile vielfältig möglich. Die Anleger können sowohl in Staatsanleihen der jeweiligen Emerging-Markets-Länder, als auch in Anleihen von Unternehmen, die ihren Sitz in diesen Ländern haben, investieren. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, in lokaler oder in „harter“ Währung anzulegen.
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