30.03.2017 · Fachbeitrag aus SB · Nicht rechtsfähige Familienstiftung
Der BFH hat sich in seiner Entscheidung vom 25.1.17. klar dagegen ausgesprochen, nicht rechtsfähige Familienstiftungen zur Erbersatzsteuer heranzuziehen. Dies entspricht der herrschenden Meinung. Allerdings wirft die ausführliche und sorgfältig Begründung jetzt weitere Fragen auf, die zuvor nicht bedacht wurden. Das Thema dürfte in nächster Zeit sehr spannend werden.
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30.03.2017 · Fachbeitrag aus SB · Mustersatzungen (Teil 10)
Mit Hinweisen zur Satzungsgestaltung steuerbegünstigter Stiftungen, die Stipendien und Auszeichnungen vergeben, grenzüberschreitend fördern oder politisch aktiv sein wollen, werden die Ausführungen zur satzungsmäßigen Darstellung des Stiftungszwecks abgeschlossen.
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30.03.2017 · Fachbeitrag aus SB · Erbschaftsteuer
Erhält eine GmbH, die ein Seniorenheim betreibt, eine Erbschaft, so ist der Erwerb für die GmbH nach dem Urteil des BFH vom 6.12.16 auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt. Es kommt also zu einer doppelten Besteuerung mit Erbschaftsteuer und Ertragsteuern. Es liegt in diesem Fall weder eine unterschiedliche Behandlung gem. Art. 3 Abs. 1 GG noch ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG vor.
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30.03.2017 · Fachbeitrag aus SB · Steuerrecht
Mit Urteil vom 25.5.16 hatte das FG Köln (7 K 291/16, Abruf-Nr. 188156 ) entschieden, dass auch nicht rechtsfähige Familienstiftungen erbschaftersatzsteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sein können. Dem hat nun der BFH widersprochen. Für den BFH ist dabei die Zivilrechtslage maßgeblich, sodass es nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ankommt. Nicht rechtsfähige Stiftungen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein eigenes Vermögen. Erbersatzsteuer fällt somit ...
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30.03.2017 · Fachbeitrag aus SB · Zweckerfüllung
Von den über 21.000 deutschen Stiftungen bürgerlichen Rechts verfügen 70 Prozent nur über ein Stiftungskapital von weniger als 1 Mio EUR (FAZ 27.1.17, Nr. 23, S. 11). Für sie stellt sich zudem das Problem, in der Niedrigzinsphase ausreichende Mittel zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke zu beschaffen. U. a. kann es sinnvoll sei, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (wGB) zur Mittelbeschaffung zu errichten. Der Beitrag zeigt am Beispiel der Errichtung eines Parkplatzes auf fremdem Grund ...
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01.03.2017 ·
Sonderausgaben aus SB · Downloads · Gemeinnützige Stiftungen
Mustersatzungen spielen in der Stiftungspraxis eine erhebliche Rolle – sowohl bei der Gründung als auch bei einer Satzungsänderung. Bewährte Formulierungen tragen zu Arbeitserleichterung und Rechtssicherheit bei. Mitunter ist indes zu beobachten, dass Mustersatzungen zu unkritisch verwendet werden. Diese Sonderausgabe zeigt, welche Überlegungen den Mustersatzungen zugrunde liegen, wo praktische Umsetzungsschwierigkeiten bestehen und welche Spielräume und Lösungsansätze sich anbieten.
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01.03.2017 · Fachbeitrag aus SB · Mustersatzungen (Teil 3)
Wie in Teil 2 gezeigt, besteht für den Stifter keine Pflicht, die Formulierungen der (steuerlichen) Mustersatzung wortgenau in die Stiftungssatzung zu übernehmen. Er ist – im Rahmen der Rechtsordnung und der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben – bei der inhaltlichen Gestaltung der Satzungsbestimmungen frei. Gleichwohl versuchen Finanzbehörden immer wieder, eigene Vorstellungen durchzusetzen. Dieser und die Folgebeiträge zeigen dies anhand von Praxisfällen auf, hier zur Formulierung ...
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01.03.2017 · Fachbeitrag aus SB · Mustersatzungen (Teil 8)
Mit weiteren Hinweisen zu den Anforderungen an eine genügend präzise Satzungsgestaltung und ausreichende inhaltliche Konkretisierung werden die Ausführungen zur Darstellung des Stiftungszwecks weitergeführt.
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01.03.2017 · Fachbeitrag aus SB · Mustersatzungen (Teil 7)
Dieser Beitrag der Reihe zur steuerlichen Mustersatzung setzt sich noch einmal mit der Zulässigkeit mehrerer Satzungszwecke auseinander. Anschließend wird die in der Praxis besonders problematische Handhabung des Buchnachweises in Form der Satzungsbestimmungen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks dargestellt.
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