21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verwaltungsgerichtsverfahren
Der Streitwertkatalog 2013 der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 18.7.13, ist eine Überarbeitung des Streitwertkatalogs 2004. In diesem Teil dokumentieren wir für Sie die Abschnitte 45 bis 56, „Vereins- und Versammlungsrecht“ bis „Wohnraumrecht“. Damit ist die Reihe abgeschlossen.
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenrecht
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt nicht dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren voraus (BGH 5.12.13, VII ZB 15/12, Abruf-Nr. 140229 ).
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Körperverletzungsverfahren
Bei der Bestimmung der Gebührenhöhe ist zunächst von der Mittelgebühr auszugehen. In Normalfällen entspricht die Bestimmung der Mittelgebühr billigem Ermessen (LG Koblenz 20.2.14, 2 Qs 1/14, Abruf-Nr. 141527 ).
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Hauptverhandlung
Schließen Nebenkläger und Angeklagter auf Antrag des Nebenklägervertreters in der Hauptverhandlung einen zivilrechtlichen Vergleich über Ansprüche des Nebenklägers wegen eines durch die Straftat erlittenen Schadens, steht dem Nebenklägervertreter hierfür eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV RVG sowie eine (lediglich) 1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 in Verbindung mit Nr. 1000 VV RVG zu, auch wenn kein förmliches Adhäsionsverfahren nach § 404 StPO vorausgegangen ist (OLG ...
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Wohnt der angeklagte Mandant am Ort des Gerichts und beauftragt er mit seiner Verteidigung einen nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt, gehört die Aktenversendungspauschale zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen im Sinne des § 91 Abs. 2 ZPO. Ein auswärtiger Verteidiger kann das Recht auf Akteneinsicht vernünftigerweise und sachdienlich nur durch die Übersendung der Akte ausüben (AG Köln 20.12.13, 53 Ds 44/13, Abruf-Nr. 141529 ).
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · 2. KostRMoG
Eine gesonderte Auslagenpauschale für das Ermittlungsverfahren einerseits und das nachfolgende erstinstanzliche Strafverfahren anderseits steht dem Verteidiger oder Nebenklagevertreter nur zu, wenn er nach dem 31.7.13 mandatiert wurde (LG Hildesheim 23.9.13, 22 Qs 7/13, Abruf-Nr. 141528 ).
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Einigungsgebühr
(BGH 26.2.14, XII ZB 499/11, Abruf-Nr. 141034 )
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenrechtliche Einheit
§ 19 Abs. 1 RVG stellt klar: Einige anwaltliche Tätigkeiten sind demselben Rechtszug zuzuordnen und bilden gebührenrechtlich eine Einheit. Die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) deckt auch Vorbereitungshandlungen des gerichtlichen Verfahrens ab, wenn Ihr Mandant Ihnen einen unbedingten Auftrag zur Prozessvertretung erteilt (RVG prof. 14, 84). Wie Sie erreichen, dass Tätigkeiten während eines Rechtsstreits gesondert vergütet werden, lesen Sie im Folgenden.
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