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  • 21.05.2014 · Fachbeitrag · Körperverletzungsverfahren

    Rahmengebühr des Nebenklägervertreters: In Normalfällen fällt die Mittelgebühr an

    | Bei der Bestimmung der Gebührenhöhe ist zunächst von der Mittelgebühr auszugehen. In Normalfällen entspricht die Bestimmung der Mittelgebühr billigem Ermessen (LG Koblenz 20.2.14, 2 Qs 1/14, Abruf-Nr. 141527 ). |