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  • · Fachbeitrag · Verwaltungsgerichtsverfahren

    Streitwertkatalog 13: Vereins- bis Wohnraumrecht

    | Der Streitwertkatalog 2013 der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 18.7.13, ist eine Überarbeitung des Streitwertkatalogs 2004. In diesem Teil dokumentieren wir für Sie die Abschnitte 45 bis 56, „Vereins- und Versammlungsrecht“ bis „Wohnraumrecht“. Damit ist die Reihe abgeschlossen. |

     

    • Streitwertkatalog

    45.

    Vereins- und Versammlungsrecht

    45.1

    Vereinsverbot

    45.1.1

    Durch oberste Landesbehörde

    15.000 EUR

    45.1.2

    Durch oberste Bundesbehörde

    30.000 EUR

    45.2

    Anfechtung eines Verbots durch einzelne Mitglieder

    Auffangwert je Kläger

    45.3

    Auskunftsverlangen

    Auffangwert

    45.4

    Versammlungsverbot, Auflage

    ½ Auffangwert

    46.

    Verkehrsrecht

    46.1

    Fahrerlaubnis Klasse A

    Auffangwert

    46.2

    Fahrerlaubnis Klasse A M, A 1, A 2

    ½ Auffangwert

    46.3

    Fahrerlaubnis Klasse B, BE

    Auffangwert

    46.4

    Fahrerlaubnis Klasse C, CE

    1 ½ Auffangwert

    46.5

    Fahrerlaubnis Klasse C 1, C1E

    Auffangwert

    46.6

    Fahrerlaubnis Klasse D, DE

    1 ½ Auffangwert

    46.7

    Fahrerlaubnis Klasse D 1, D1E

    Auffangwert

    46.8

    Fahrerlaubnis Klasse L

    ½ Auffangwert

    46.9

    Fahrerlaubnis Klasse T

    ½ Auffangwert

    46.10

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    2-facher Auffangwert

    46.11

    Fahrtenbuchauflage

    400 EUR je Monat

    46.12

    Teilnahme an Aufbauseminar

    ½ Auffangwert

    46.13

    Verlängerung der Probezeit

    ½ Auffangwert

    46.14

    Verbot des Fahrens erlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auffangwert

    46.15

    Verkehrsregelnde Anordnung

    Auffangwert

    46.16

    Sicherstellung, Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

    ½ Auffangwert

    47.

    Verkehrswirtschaftsrecht

    Es gelten grundsätzlich die nachstehend aufgeführten Werte. Soweit diese die Bedeutung der Genehmigung oder der Anfechtung einer belastenden Maßnahme für den Kläger nicht angemessen erfassen, gilt stattdessen das geschätzte wirtschaftliche Interesse beziehungsweise der Jahresnutzwert.

    47.1

    Güterfernverkehrsgenehmigung, Gemeinschaftslizenz für EG Ausland, grenzüberschreitender Verkehr

    30.000 EUR

    47.2

    Bezirksverkehrsgenehmigung

    20.000 EUR

    47.3

    Nahverkehrsgenehmigung

    15.000 EUR

    47.4

    Taxigenehmigung

    15.000 EUR

    47.5

    Mietwagengenehmigung

    10.000 EUR

    47.6

    Linienverkehr mit Omnibussen

    20.000 EUR je Linie

    47.7

    Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen

    20.000 EUR

    48.

    Vermögensrecht

    48.1

    Rückübertragung

    48.1.1

    Grundstück

    Aktueller Verkehrswert; klagen einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft auf Leistung an die Erbengemeinschaft, so ist das wirtschaftliche Interesse nach dem Erbanteil zu bemessen.

    48.1.2

    Unternehmen

    Aktueller Verkehrswert

    48.1.3

    Sonstige Vermögensgegenstände

    Wirtschaftlicher Wert

    48.2

    Besitzeinweisung

    30 Prozent des aktuellen Verkehrswerts

    48.3

    Investitionsvorrangbescheid

    30 Prozent des aktuellen Verkehrswerts

    48.4

    Einräumung eines Vorkaufsrechts

    50 Prozent des aktuellen Verkehrswerts

    49.

    Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht

    49.1

    Erteilung oder Entziehung eines Vertriebenenausweises

    Auffangwert

    49.2

    Erteilung oder Rücknahme eines Aufnahmebescheids/einer Bescheinigung nach § 15 BVFG

    Auffangwert

    50.

    Waffenrecht

    50.1

    Waffenschein

    7.500 EUR

    50.2

    Waffenbesitzkarte

    Auffangwert zuzüglich 750 EUR je weitere Waffe

    50.3

    Munitionserwerbsberechtigung

    1.500 EUR

    50.4

    Waffenhandelserlaubnis

    Siehe Gewerbeerlaubnis Nr. 54.2.1

    51.

    Wasserrecht (ohne Planfeststellung)

    51.1

    Erlaubnis, Bewilligung

    Wirtschaftlicher Wert

    51.2

    Anlagen an und in Gewässern

    51.2.1

    Gewerbliche Nutzung

    Jahresgewinn, mindestens Auffangwert

    51.2.2

    Nichtgewerbliche Nutzung

    Auffangwert

    51.2.3

    Steganlagen inklusive ein Bootsliegeplatz

    Auffangwert zuzüglich 750 EUR für jeden weiteren Liegeplatz

    52.

    Wehrdienst

    52.1

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auffangwert

    52.2

    Wehrübung

    Auffangwert

    53.

    Weinrecht

    53.1

    Veränderung der Rebfläche

    1,50 EUR/m² Rebfläche

    53.2

    Genehmigung zur Vermarktung oder Verarbeitung von nicht verkehrsfähigem Wein

    2 EUR / Liter

    54.

    Wirtschaftsverwaltungsrecht

    54.1

    Gewerbeerlaubnis, Gaststättenkonzession

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 EUR

    54.2

    Gewerbeuntersagung

    54.2.1

    Ausgeübtes Gewerbe

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 EUR

    54.2.2

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Erhöhung um 5.000 EUR

    54.3

    Handwerksrecht

    54.3.1

    Eintragung/Löschung in der Handwerksrolle

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 EUR

    54.3.2

    Meisterprüfung

    15.000 EUR

    54.3.3

    Gesellenprüfung

    7.500 EUR

    54.4

    Sperrzeitregelung

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten zusätzlichen Gewinns, mindestens 7.500 EUR

    54.5

    Zulassung zu einem Markt

    Erwarteter Gewinn, mindestens 300 EUR pro Tag

    55.

    Wohngeldrecht

    55.1

    Miet- oder Lastenzuschuss

    Streitiger Zuschuss,

    höchstens Jahresbetrag

    56.

    Wohnraumrecht

    56.1

    Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung

    Gesamtbetrag der Steuerersparnis

    56.2

    Bewilligung öffentlicher Mittel

    Zuschussbetrag zuzüglich 10 Prozent der Darlehenssumme

    56.3

    Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung

    Auffangwert

    56.4

    Fehlbelegungsabgabe

    Streitiger Betrag,

    höchstens dreifacher Jahresbetrag

    56.5

    Freistellung von der Wohnungsbindung

    Auffangwert je Wohnung

    56.6

    Zweckentfremdung

    56.6.1

    Erlaubnis mit Ausgleichszahlung

    Jahresbetrag der Ausgleichszahlung, bei laufender Zahlung: Jahresbetrag

    56.6.2

    Erlaubnis ohne Ausgleichszahlung

    Auffangwert

    56.6.3

    Aufforderung, Wohnräume wieder Wohnzwecken zuzuführen

    Falls eine wirtschaftlich günstigere Nutzung stattfindet: Jahresbetrag des Interesses, sonst Auffangwert je Wohnung

    56.7

    Wohnungsaufsichtliche Anordnung

    Veranschlagte Kosten der geforderten Maßnahmen

     

     

    Weiterführender Hinweis

    • Vorherige Serienbeiträge in RVG prof. 14, 16, 35, 53, 72 und 88
    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 106 | ID 42519666