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    21.07.2020 · Nachricht aus EE · Nachlasskosten

    Prozesskosten aus Streit um die Rechte am Nachlass können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden

    Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers ohne Erfolg geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten vom Erwerb von Todes wegen abzugsfähig. Die faktische „Steuerfreiheit“ bei misslungener Rückforderung steht dem Abzug nicht entgegen (BFH 6.11.19, II R 29/16, Abruf-Nr. 215812 ).  > lesen

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