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  • · Nachricht · Waffenschein

    Für den Wert gibt es einen Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit

    | Nach §§ 39, 40 und § 52 GKG i. V. m. Ziffer 50.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit beträgt der Streitwert des auf die Erteilung eines Waffenscheins gerichteten Verfahrens 7.500 EUR (OVG Berlin-Brandenburg 7.2.21, 11 L 1/21, Abruf-Nr. 221595 ). |

     

    MERKE | Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht für die Erteilung eines Waffenscheins einen Regelstreitwert von 7.500 EUR vor, für die Waffenbesitzkarte einen Auffangwert von 750 EUR für jede weitere Waffe, für die Munitionserwerbsberechtigung einen Streitwert von 1.500 EUR und für eine Waffenhandelserlaubnis den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens jedoch 15.000 EUR.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 75 | ID 47330975