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  • · Fachbeitrag · Unterhaltsverfahren

    Auskunft wird in der Freizeit erteilt

    | Um bei einem Auskunftsanspruch die Höhe der Beschwer eines Auskunftspflichtigen zu bestimmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass er die Auskunft in der Freizeit erteilt. Behauptet der Auskunftspflichtige, dass ihm dies nicht möglich sei, muss er die Gründe glaubhaft darlegen. |

     

    In der Praxis wird gegen Urteile, die zur Auskunft verpflichten, häufig kein Rechtsmittel zugelassen: Der Aufwand, Auskunft zu erteilen, ist überschaubar, sodass die Beschwer als maßgebliches Kriterium gering ist. Der Fall des BGH betraf die Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts in seiner privaten Rolle als Elternteil. Gibt er hier Auskunft, erbringt er keine berufstypische Leistung. Um den notwendigen Zeitaufwand zu bestimmen, greift der BGH grundsätzlich auf die Zeugenstundensätze im Zivilprozess zurück (NJW-RR 13, 257). Diese Entscheidung des BGH (11.3.15, XII ZB 317/14, Abruf-Nr. 175842) ermöglicht es nun, Gründe glaubhaft zu machen, die einen höheren Wert im Hinblick auf die Rechtsmittelbeschwer bewirken. Durch die Entscheidung können Sie zudem einen höheren Gebührenstreitwert erreichen.

     

    PRAXISHINWEIS | Tragen Sie als Rechtsanwalt des Auskunftspflichtigen vor, dass eine höhere Leistung als die Zeugenstundensätze gerechtfertigt ist, weil dem Auskunftspflichtigen dadurch, dass er Auskunft erteilen muss, eine andere Verdienstmöglichkeit konkret verloren geht.

     

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 199 | ID 43497329