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  • 10.04.2026 · Nachricht · Streitwertecke

    Auch die obsiegende Partei kann den Streitwert anfechten

    | Auch die vollumfänglich obsiegende Partei kann gegen einen Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen, mit dem Ziel, den Streitwert herabzusetzen (OLG Dresden 19.8.24, 4 W 520/24, Abruf-Nr. 247028 ). |