10.04.2026 · Nachricht · Streitwertecke
Auch die obsiegende Partei kann den Streitwert anfechten
| Auch die vollumfänglich obsiegende Partei kann gegen einen Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen, mit dem Ziel, den Streitwert herabzusetzen (OLG Dresden 19.8.24, 4 W 520/24, Abruf-Nr. 247028 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,30 € Monat