26.04.2013 · Fachbeitrag · Streitwert
Unterhalt: Verfahrenswert einer reinen Titulierungsklage
Klagt der Unterhaltsgläubiger auf Unterhalt, obwohl der Unterhaltsschuldner den Unterhalt regelmäßig pünktlich und freiwillig zahlt, weil er einen Vollstreckungstitel über den laufenden Unterhalt erhalten will, richtet sich der Verfahrenswert gem. § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG nach dem vollen Unterhalt der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate.
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