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  • 22.01.2013 · Fachbeitrag · Streitwert

    Streit um die Ablehnung einer Bewerbung

    Verlangt der Kläger nach einer abgelehnten Bewerbung so gestellt zu werden, als sei er eingestellt worden, ist diese Klage höchstens mit dem Vierteljahresverdienst bei erfolgter Einstellung zu bewerten.