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  • 26.09.2013 · Fachbeitrag · Streitwert

    Nutzungsvergütung nach Rechtskraft der Scheidung

    | Ist unter Eheleuten die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige Ehewohnung in Streit, bemisst sich der Verfahrenswert auch nach § 48 FamGKG, wenn die Eheleute zwischenzeitlich rechtskräftig ­geschieden werden. |