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  • · Fachbeitrag · Streitwert

    Eilverfahren zur Sicherung der Energieversorgung

    | Der Streitwert für ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, das zum Ziel hat, die Energieversorgung über einen in technischer Hinsicht vorhandenen Netzanschluss vorläufig wieder herzustellen, ist mit 1.000 EUR angemessen bewertet. |

     

    Wird dagegen geltend gemacht, der Netzbetreiber sei verpflichtet, einen bisher nicht vorhandenen Netzanschluss herzustellen, kommt es für die Streitwertbemessung nach Ansicht des OLG Brandenburg (6.2.12, Kart W 3/11, Abruf-Nr. 123788) auf die voraussichtlichen Kosten des Netzanschlusses an. Eine Streitwertfestsetzung kann in diesem Fall nicht nach den in Fällen der Versorgungsunterbrechung heranzuziehenden Wertmaßstäben erfolgen.

     

    Im konkreten Fall des OLG wurde deshalb der Streitwert von 1.000 EUR auf 68.000 EUR angehoben. Beachtet werden muss, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen des nur vorläufigen Charakters der Regelung ein Abschlag angezeigt ist, es sei denn, die Hauptsache wird endgültig vorweg genommen.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 3 | ID 37200920