Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Streitwert

    Berufung gegen ein Zwischenurteil

    | Der Streitwert gegen ein Zwischenurteil bestimmt sich nach dem Hauptsachewert vermindert um einen Abschlag von 20 Prozent. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Zwischenurteil und der Zuständigkeitsstreit auf dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit beruht. |

     

    Im Fall des Obsiegens mit dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit wäre die Klage als unzulässig abzuweisen. Die Zurückweisung ihrer Berufung hätte zur Folge, dass sich die Beklagten dagegen vor dem erstinstanzlichen Gericht auf die Klage einlassen müssten. Den Rechtsstreit an ein anderes Gericht zu verweisen, käme nicht in Betracht. Würde die Klage als unzulässig abgewiesen, richtete sich der Streitwert nach dem materiellen Klageanspruch und nicht danach, ob die Klage zulässig aber unbegründet oder unzulässig ist. Im Rahmen der Überprüfung der Zwischenentscheidung kann nach Ansicht des OLG Celle (25.6.12, 13 U 149/11, Abruf-Nr. 123107) deshalb nichts anderes gelten.

     

    PRAXISHINWEIS | Anders beurteilt ein Teil der Rechtsprechung den Fall allerdings, wenn es nur um die Frage des zuständigen Gerichts geht. Der Hauptsachestreitwert ist dann zu reduzieren, wenn Hilfsverweisungsanträge gestellt sind und es deshalb nur um das Verweisungsinteresse geht (OLG Frankfurt 11.3.99, 5 U 189/98; LG Braunschweig NJW 73, 1846; Onderka in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4723; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., Anh. I § 48 GKG Rn. 143; Gehle in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 3 Rn. 270).

    Allerdings ist auch das nicht unbestritten. Der Rechtsanwalt kann eine höhere Vergütung realisieren, wenn er der Gegenauffassung folgt, die auf den Hauptsachestreitwert abstellt (BFH 17.10.85, IV S 19/85; BayObLG 21.3.02, 2Z BR 170/01; OLG Düsseldorf Rpfleger 72, 463; OLG Hamm JurBüro 68, 991).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 184 | ID 35989330