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  • 04.01.2016 · Fachbeitrag · Sanierungsbeschluss

    LG Frankfurt: Gesamtschau für mehrere Miteigentümer!

    | Fordern mehrere WEG-Miteigentümer in ihrer Klage einen Beschluss aufzuheben, der Sonderumlagen für die Fassadensanierung festlegt, berechnet sich der Streitwert nach § 49a Abs. 1 GKG. Das Eigeninteresse ergibt sich aus einer Gesamtschau. |