· Nachricht · Nebenforderung
Streitwerterhöhung durch selbstständige Zinsforderung?
| Werden mit einem Rechtsmittel selbstständig Zinsforderungen geltend gemacht, sind diese nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn und soweit die dazugehörige Hauptforderung Gegenstand eines Rechtsmittels des Prozessgegners ist ( BGH 4.9.13, III ZR 191/12 ). |
Werden die Zinsforderungen der Klägerin (wieder) zur Nebenforderung (§ 4 ZPO), sind sie für den Streitwert nicht mehr zu berücksichtigen.
Abruf-Nr. 133099
Quelle: ID 42406711