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  • 15.12.2025 · Nachricht · Kostenrecht

    Wer die Klage provoziert, trägt bei Erledigung nach Anhängigkeit die Kosten

    | Wenn sich ein Rechtsstreit nach Anhängigkeit erledigt, werden die Kosten nach billigem Ermessen bestimmt. Dem Beklagten können die Kosten i. V. m. § 93 ZPO auferlegt werden, wenn er durch sein Verhalten objektiv die Klage veranlasst hat, diese sich aber zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit erledigt hat. Dann ist die Klage zwar von Anfang an unbegründet, aber dennoch durch den Beklagten verursacht (OLG Saarbrücken 11.10.24, 5 W 62/24, Abruf-Nr. 247034 ). |