·Fachbeitrag ·Kostenrecht
Streitwert: Klage auf Zahlung laufender Beiträge
| Der Streitwert einer Klage eines Versicherers (VR) auf Zahlung laufender Beiträge aus einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Versicherungsvertrag bemisst sich gemäß § 9 S. 1 ZPO nach dem 42-fachen Monatsbetrag der verlangten Monatsprämie. |
Ohne Bedeutung ist nach Ansicht des OLG Hamm dabei die Möglichkeit des VN, den Versicherungsvertrag durch Kündigung zu beenden. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Versicherungsvertrag während des Rechtsstreits beendet wird. Dann bestimmt sich der Streitwert bis zu diesem Zeitpunkt nach § 9 S. 2 ZPO. Der Bevollmächtigte sollte die Entscheidung nutzen, das Gericht auf die zutreffende Streitwertbestimmung hinweisen und sich den Gebührenvorteil sichern (17.8.12, I-20 W 29/12, Abruf-Nr. 123930).