05.08.2020 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Mehrwert eines Vergleichs nur bei streitigen Regelungen
| Wird durch einen Vergleich ein Anspruch der Klagepartei gegen einen Dritten mit abgegolten, kann dies nur zu einem Vergleichsmehrwert führen, wenn der Anspruch zuvor streitig war. |
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