05.08.2020 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Mehrwert eines Vergleichs nur bei streitigen Regelungen
Wird durch einen Vergleich ein Anspruch der Klagepartei gegen einen Dritten mit abgegolten, kann dies nur zu einem Vergleichsmehrwert führen, wenn der Anspruch zuvor streitig war.
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