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  • 05.08.2026 · Nachricht · Kostengrundentscheidung

    Wie lange darf ein Versicherer überlegen?

    Die Versicherung des Schädigers gibt Anlass zur Klageerhebung, wenn sie bei einem einfachen Verkehrsunfall nicht innerhalb einer Prüffrist von vier Wochen ab Eingang eines spezifizierten Anspruchsschreibens reagiert (AG Braunschweig 21.10.24, 112 C 1575/24, Abruf-Nr. 253253 ).