29.02.2016 · Fachbeitrag · InsO
Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, erhöht sich der Streitwert
Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, wandelt sich die Tabellenfeststellungsklage in eine allgemeine Feststellungsklage, deren Streitwert sich auf 80 Prozent des Zahlungsanspruchs erhöht.
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