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  • 29.02.2016 · Fachbeitrag · InsO

    Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, erhöht sich der Streitwert

    | Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, wandelt sich die Tabellenfeststellungsklage in eine allgemeine Feststellungsklage, deren Streitwert sich auf 80 Prozent des Zahlungsanspruchs erhöht. |