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  • 28.05.2013 · Fachbeitrag · Geschäftswert

    Der Wert der Beschwerde über den Streitwert

    Der Beschwerdewert errechnet sich nicht aus dem Unterschied zwischen dem festgesetzten und dem mit der Beschwerde angestrebten Streitwert, sondern aus der Differenz der anfallenden Gebühren, die sich nach den ­beiden Streitwerten ergeben.