Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.05.2016 · Fachbeitrag · BGH

    Endlich geklärt: Streitwert bei Widerruf eines Verbraucherdarlehens

    Liegt dem Verbraucherdarlehensvertrag kein verbundener Vertrag zugrunde (§ 358 BGB), kann der Streitwert nicht mit dem Nettodarlehensbetrag gleichgesetzt werden. Es ist vielmehr auf die bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen abzustellen, wobei der Nutzungsentgang als Nebenforderung unberücksichtigt bleibt.