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  • 10.02.2026 · IWW-Abrufnummer 252469

    Landgericht Passau: Beschluss vom 01.12.2025 – 1 O 639/25

    Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Antragsrücknahme keine Entscheidung ergangen.

    Rechtsgebietestreitiges Verfahren nach Mahnbescheid, Kostenentscheidung, Rücknahme Streitantrag, Widerspruch, sofortige Beschwerde, Stillstand des VerfahrensVorschriften§ 696 Abs. 4 S. 1 ZPO, § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO