21.02.2025 · IWW-Abrufnummer 246729
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Beschluss vom 21.11.2024 – 9 S 1510/23
Das Interesse an der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für einen Heilhilfsberuf -
hier: Gesundheits- und Krankenpfleger - ist mit dem Mindestwert zu bemessen, den der
Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich
des Rechts der freien Berufe vorsieht, soweit nicht ein höherer Jahresgewinn dargelegt
worden ist (im Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 06.07.2020 - 21 C 20.1503 -, juris Rn.
8; Nds. OVG, Beschluss vom 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, juris Rn. 16).
Hier können Sie den Beschluss herunterladen:
- als PDF-Dokument