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  • 03.08.2023 · IWW-Abrufnummer 236585

    Landgericht Tübingen: Beschluss vom 06.02.2023 – 9 Qs 25/23

    Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


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    RechtsgebieteStrafprozess, Gebührenrecht PflichtverteidigerVorschriftenNr. 4100 VV RVG