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  • 12.07.2021 · IWW-Abrufnummer 223433

    Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Beschluss vom 29.05.2021 – 4 B 116/21

    Diese Entscheidung enhält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


    Tenor:

    Der Streitwert für das durch Vergleich erledigte Verfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung mit dem Verfahren 4 B 262/21 auf 3.750,00 Euro und für die Zeit danach auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Für die Zeit vor Verbindung wird der Streitwert für das Verfahren 4 B 262/21 ebenfalls auf 3.750,00 Euro festgesetzt. Der Streitwert für das Verfahren 1 L 183/21 (VG Köln) wird in Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

     
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    RechtsgebieteKostenrecht, VerwaltungsgerichtsbarkeitVorschriften§ 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG