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  • 23.09.2016 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung

    Vollstreckungsabwehrklage: Verfahrensgebühr durch Stellungnahme zum Einstellungsantrag

    | Im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage stellen sich immer wieder folgende Fragen: Stellt eine Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 ZPO vor Klagezustellung eine die Verfahrensgebühr auslösende Tätigkeit dar und somit prozessbezogenen Schriftverkehr? Kommt es insoweit nicht auf die Rechtshängigkeit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO an? Das OLG Koblenz hat jetzt beide Fragen bejaht. |