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  • · Fachbeitrag · Vorschuss

    Abrechnungsverpflichtung des Rechtsanwalts auch gegenüber Insolvenzverwalter

    | Hat der Mandant Vorschusszahlungen an den Rechtsanwalt geleistet, ist der Anwalt nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Mandanten als Insolvenzschuldner zur Rechenschaftslegung über die erhaltenen Vorschüsse gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet. Dies hat der BGH jetzt entschieden. |

     

    Relevanz für die Praxis

    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten geht das Recht, diesen Anspruch geltend zu machen, gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Der BGH betont dabei, dass die Schweigepflicht des Anwalts gemäß § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA seinen Auskunfts- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem verwaltungs- und verfügungsbefugten Insolvenzverwalter nicht entgegensteht (18.6.18, AnwZ [Brfg] 61/17, Abruf-Nr. 202430). Mit der Insolvenz des Mandanten geht nämlich die Dispositionsbefugnis des „Geheimnisherrn“, soweit Angelegenheiten der Masse betroffen sind, auf den Verwalter über.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 16 | ID 45581209