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  • · Nachricht · Verzinsung

    Der Basiszins beträgt auch weiterhin unverändert -0,88 Prozent

    | Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen oder die Kostenfestsetzung beantragen, gilt auch seit dem 1.1.21 der Basiszins von -0,88 Prozent unverändert weiter. |

     

    Der Festzinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank betrug am 29.12.20 null Prozent. Er ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1.7.20 unverändert geblieben. Hieraus ergibt sich mit dem Beginn des 1.1.21 wie vorher ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 Prozent.

     

    Der Verzugszins bei Verbrauchergeschäften beträgt weiterhin 4,12 Prozent, der Verzugszins bei Handelsgeschäften 8,12 Prozent.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 19 | ID 47030020