26.09.2013 · Fachbeitrag · Streitwert
Was ist die weitere vollstreckbare Ausfertigung wert?
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens folgt im Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung dem Streitwert des zu vollstreckenden Hauptsacheanspruchs.
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