· Künstliche Intelligenz
KI in der Gebührenabrechnung: Chancen, Risiken und Kontrollpflichten

von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
KI-gestützten Tools in der Kanzleisoftware versprechen gerade bei der Erstellung von Gebührenabrechnungen Effizienzgewinne. Gleichzeitig zeigen sich in der Praxis allerdings erhebliche Schwierigkeiten in Form von unvollständigen Sachverhaltserfassung, fehlerhaften Gebührentatbestände, unzutreffenden Gegenstandswerten, die zu fehlerhaften Abrechnungen führen können. Die Frage ist daher nicht, ob KI genutzt werden sollte, sondern wie sie rechtssicher eingesetzt werden kann.
1. Risiken und Fallstricke
Automatisierte Abrechnungsvorschläge sind vor allem dort anfällig, wo Mandatsrealität und Aktenlage auseinanderfallen. Typische Fehlerquellen sind
- die falsche Annahme mehrerer Angelegenheiten, was zu niedrigen Abrechnungen und somit Vergütungseinbußen führt.
- das Übersehen anrechenbarer oder bereits entstandener Gebühren, was zu überhöhten Rechnungen und somit potenziellen Rückforderungsansprüchen führt.
- ein schematischer Ansatz von Mittelgebühren ohne tragfähige Einzelfallprüfung.
- berufsrechtlich Probleme, die drohen, wenn Abrechnungsvorschläge ohne echte Prüfung übernommen werden. Haftungsrechtlich kommen dabei mitunter Rückforderungsansprüche, Streitigkeiten und Fehler im Kostenfestsetzungsverfahren und bei systematischen Fehlern auch Schadenersatzrisiken in Betracht, wenn z. B. zu hohe Vorschüsse angefordert wurden.
- KI-Systeme, die bei der Darstellung oft eine Scheingenauigkeit erzeugen: Diese erweckt zwar den Eindruck, dass das Ergebnis plausibel wirkt, aber unter Umständen auf falschen Prämissen oder unvollständigen Eingabedaten beruht.
Die Risiken liegen somit weniger im technischen Einsatz als vielmehr in der rechtlichen und organisatorischen Steuerung.
Beachten Sie – Die anwaltliche Verantwortung bleibt grundsätzlich bestehen. Insofern ist KI ein Hilfsmittel und kein Entscheidungsträger. Das oberste Gebot muss daher lautet: Qualitätssicherung! Die BRAK (vgl. Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) Stand Dezember 2024) betont in diesem Zusammenhang, dass KI-Systeme lediglich zur Unterstützung anwaltlicher Tätigkeit eingesetzt werden sollten. Die eigenverantwortliche und persönliche Überprüfung und Endkontrolle durch den Rechtsanwalt bleibt somit erforderlich (vgl. § 613 BGB). Zugleich ist die Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO zu wahren.
2. Chancen für die Anwaltschaft
Richtig eingesetzt kann KI den Abrechnungsprozess spürbar verbessern. Sie kann Standardfälle vorbereiten, Rechenfehler reduzieren, wiederkehrende Tätigkeiten strukturieren und Auffälligkeiten markieren, die einer Prüfung bedürfen. KI kann z. B. umfangreiche Akten analysieren und auf mögliche Gebührentatbestände hinweisen, die sonst übersehen werden könnten. Gerade in größeren Kanzleien oder bei Massengeschäften kann KI zu einer erheblichen Zeitersparnis und zu einer einheitlicheren Abrechnungspraxis führen.
3. Gefahr: Anfechtung durch Mandanten
Mandanten können KI-gestützte Abrechnungen natürlich angreifen. Denn entscheidend ist allein die materielle Richtigkeit der Forderung. Im gerichtlichen Verfahren (z. B. Kostenfestsetzung oder Vergütungsfestsetzung) wird ausschließlich die materielle Richtigkeit geprüft – nicht die Entstehungsweise.
Beachten Sie – Gerade bei Rahmengebühren verlangt § 14 Abs. 1 RVG eine Bestimmung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Daher ist bei einer Unbilligkeit die Bestimmung im Außenverhältnis zum Mandanten nicht verbindlich. Für Mandanten ist vor allem relevant, ob die Abrechnung nachvollziehbar begründet ist und ob die Gebühren mit der tatsächlichen Mandatsbearbeitung übereinstimmen. Eine „KI-generierte“ Rechnung ist zwar rechtlich nicht angreifbarer als eine manuell erstellte. Sie steht und fällt jedoch mit ihrer materiellen Richtigkeit. Insofern kann der Mandant zumindest verlangen, dass die Abrechnung nachvollziehbar erläutert wird. Eine pauschale Berufung auf „KI-Ermittlung“ genügt nicht und würde zudem das Ansehen eines Anwalts stark beschädigen.
4. Kontrollpflichten
Das bedeutet für die Verwendung von KI folgendes: KI kann bei der Gebührenabrechnung Vorschläge machen, aber der Anwalt muss die Endkontrolle behalten. Gerade im Gebührenrecht ist das wichtig, weil die richtige Einordnung oft eine juristische Wertung verlangt und keine technische Berechnung ist.
Checkliste — Das müssen Sie bei der KI-gestützten Abrechnung prüfen |
Jede KI-gestützte Abrechnung müssen Sie vor Versand auf folgende Punkte prüfen:
□ die richtige Angelegenheit, □ die richtigen Gebührentatbestände, □ Beachtung von Anrechnungsvorschriften, □ Prüfung von Mehrvertretung (Nr. 1008 VV RVG), □ Berücksichtigung von Auslagen, □ Umsatzsteuer, □ die korrekte Gebührenhöhe und □ Plausibilität der dokumentierten Tätigkeit.
Wenn Sie dies unterlassen, riskieren Sie nicht nur Gebührenverluste, sondern auch Vorwürfe mangelnder gewissenhafter Berufsausübung. |