26.09.2013 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung bei Verweisung
Für Kosten des Rechtswegbeschwerdeverfahrens bleibt das angegangene Gericht zuständig
Wird ein Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen, ist für die Kostenfestsetzung in Bezug auf das Rechtswegbeschwerdeverfahren weiterhin das verweisende Gericht zuständig (LAG Hessen 28.8.13, 12 Ca 10417/09, Abruf-Nr. 132998 ).
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