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  • 26.09.2013 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung bei Verweisung

    Für Kosten des Rechtswegbeschwerdeverfahrens bleibt das angegangene Gericht zuständig

    | Wird ein Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen, ist für die Kostenfestsetzung in Bezug auf das Rechtswegbeschwerdeverfahren weiterhin das verweisende Gericht zuständig (LAG Hessen 28.8.13, 12 Ca 10417/09, Abruf-Nr. 132998 ). |