Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.09.2013 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung bei Verweisung

    Für Kosten des Rechtswegbeschwerdeverfahrens bleibt das angegangene Gericht zuständig

    Wird ein Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen, ist für die Kostenfestsetzung in Bezug auf das Rechtswegbeschwerdeverfahren weiterhin das verweisende Gericht zuständig (LAG Hessen 28.8.13, 12 Ca 10417/09, Abruf-Nr. 132998 ).